Zahnbehandlung im Ausland: mehr als eine Preisfrage
Unter dem Stichwort Zahntourismus wird oft nur über Kosten gesprochen. Für die Entscheidung zählen aber ebenso die Zahl der Reisen, die Nachsorge nach Ihrer Rückkehr, das Recht, das im Streitfall gilt, und die Sprache der Behandlung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass Reisekosten und Nachbehandlungen eine erwartete Ersparnis aufzehren können. Das gilt für jede Zahnklinik in Rumänien oder anderswo, auch für unsere.
Was die Krankenkasse bei einer Zahnbehandlung im Ausland erstattet
Rumänien ist Mitglied der EU. Nach § 13 Abs. 4 SGB V können gesetzlich Versicherte Leistungserbringer in einem anderen EU-Staat in Anspruch nehmen und sich die Kosten erstatten lassen, höchstens jedoch in der Höhe, die die Krankenkasse für dieselbe Leistung in Deutschland getragen hätte. Die Kasse zieht Abschläge für Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent sowie vorgesehene Zuzahlungen ab. Auf EU-Ebene beruht dieser Weg auf der Richtlinie 2011/24/EU über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
In der Praxis bezahlen Sie die Rechnung selbst und reichen sie danach bei Ihrer Kasse ein. Erstattet wird nur, was auch in Deutschland erstattungsfähig ist. Die nationale Kontaktstelle EU-PATIENTEN.DE nennt dafür spezifizierte Rechnungen des ausländischen Leistungserbringers.
Zahnersatz im Ausland: der Heil- und Kostenplan kommt zuerst
Zahnersatz, also Kronen, Brücken und Prothesen, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigungspflichtig. Die AOK formuliert es deutlich: Die Behandlung kann erst begonnen werden, wenn Ihnen der Heil- und Kostenplan genehmigt vorliegt. Die Kasse zahlt dann einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung. Mit lückenlos im Bonusheft dokumentierten Vorsorgeuntersuchungen steigt er nach fünf Jahren auf 70 und nach zehn Jahren auf 75 Prozent (§ 55 SGB V). Kosten über die Regelversorgung hinaus tragen Sie selbst.
Ein Punkt betrifft uns direkt: Nach AOK und Verbraucherzentrale muss der ausländische Plan in deutscher Sprache vorliegen; EU-PATIENTEN.DE nennt dafür das Formular Ihrer Kasse. Da in unserem Team niemand Deutsch spricht, klären Sie vorher mit Ihrer Kasse, wie ein Plan aus einer englischsprachigen Klinik übertragen und übersetzt wird. Übersetzungskosten tragen Sie in der Regel selbst.
- Die Stiftung Warentest rät, sich zuerst von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen und auf dieser Grundlage den ausländischen Plan einzuholen.
- Im Plan bestätigen Sie schriftlich, dass Sie über den Herstellungsort des Zahnersatzes aufgeklärt wurden.
- Reichen Sie den Plan und gegebenenfalls Ihr Bonusheft vor Behandlungsbeginn ein. Die Kasse hat drei Wochen Zeit, mit Gutachten bis zu sechs Wochen.
- Beginnen Sie erst, wenn die Genehmigung schriftlich vorliegt.
Was die Kasse in der Regel nicht übernimmt
Auch mit genehmigtem Plan bleibt ein Teil der Kosten bei Ihnen. Im Zweifel fragen Sie vorher Ihre Krankenkasse.
- Zahnimplantate: Nach § 28 Abs. 2 SGB V gehören implantologische Leistungen nur in seltenen Ausnahmefällen zur Kassenleistung. Ob es für die Krone auf dem Implantat einen Zuschuss gibt, klären Sie mit Ihrer Kasse.
- Kieferorthopädie für Erwachsene, außer bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte chirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern (§ 28 Abs. 2 SGB V).
- Reise-, Hotel- und Folgekosten sowie Leistungen über die Regelversorgung hinaus.
Aus Österreich
Für Versicherte in Österreich gilt bei einer Behandlung in einem anderen EU-Staat im niedergelassenen Bereich die Wahlarzthilfe: erstattet werden bis zu 80 Prozent des österreichischen Vertragspartnertarifs. Für bestimmte Behandlungen ist eine Vorabgenehmigung nötig. Wie das bei Ihrer konkreten Zahnbehandlung aussieht, fragen Sie vorher Ihre ÖGK oder Ihren Versicherungsträger.
Aus der Schweiz
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit nur in Ausnahmefällen, etwa bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder im Zusammenhang mit schweren Allgemeinerkrankungen. Geplante Behandlungen im Ausland übernimmt die Grundversicherung grundsätzlich nicht. Rechnen Sie deshalb damit, die Behandlung selbst zu bezahlen, und fragen Sie Ihre Krankenkasse, was eine allfällige Zusatzversicherung abdeckt.
Wie viele Reisen? Die Zeitpläne unserer Klinik
Bei Zahnersatz ist die erste Reise meist nicht die Behandlungsreise: Zuerst braucht es Untersuchung und Plan, dann die Genehmigung Ihrer Kasse. Bei Zahnimplantaten in Rumänien hängt der Zeitplan vom Knochen ab; einen festen Termin nennen wir erst nach dem CBCT. Die Angaben unten sind übliche Werte, keine Zusagen.
- Implantate: Die definitive Versorgung wird nach der Einheilung eingesetzt, in der Regel nach 3 bis 6 Monaten. Rechnen Sie mit mindestens zwei Reisen.
- All-on-4 und Fast & Fixed: Wenn die Implantate von Anfang an stabil genug sind, erhalten viele Patienten innerhalb weniger Tage eine festsitzende provisorische Versorgung; die definitive folgt nach 3 bis 6 Monaten.
- Sinuslift: Die Knochenheilung dauert je nach Technik meist 4 bis 9 Monate. Auf Flugreisen verzichten Sie, solange es Ihnen ärztlich angeraten wird.
- Veneers aus Keramik: Zwischen den Schritten liegen je nach Labor meist ein bis zwei Wochen.
- Wurzelkanalbehandlung: ein einfacher Fall in einer Sitzung, bei Abszess oder Revision meist zwei oder drei.
- Kieferorthopädie: in der Regel 12 bis 24 Monate mit regelmäßigen Kontrollen, daher aus dem Ausland schwer zu organisieren.
Vor der Reise: Fragen, Unterlagen und eine Zweitmeinung aus der Ferne
Stellen Sie jeder Klinik dieselben Fragen und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben. Bei komplexen Fällen empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Zweitmeinung. Dafür müssen Sie nicht reisen: Über unsere Seite zur Zweitmeinung senden Sie Plan oder Röntgenbild, eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt sieht die Unterlagen an, und wir rufen Sie innerhalb von höchstens zwei Werktagen zurück, auf Englisch oder Französisch. Oft lautet das Ergebnis, dass Ihr vorhandener Plan passend ist.
- Wer behandelt Sie, und ist die Zahnärztin oder der Zahnarzt beim rumänischen Zahnärztekollegium (Colegiul Medicilor Stomatologi din România) eingetragen?
- Beruht der Plan auf einer Untersuchung und Bildgebung, und nennt er Materialien, Implantatsystem und Herstellungsort?
- Wie viele Termine sind nötig, und was kostet es, wenn zusätzliche dazukommen?
- Welche Garantiebedingungen gelten, und werden Kontrollen bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt zu Hause anerkannt?
- Bringen Sie mit: Ihren deutschen Heil- und Kostenplan, Panoramaröntgenbild und CBCT, falls vorhanden, Befunde, eine Liste Ihrer Medikamente und Allergien sowie Ihr Bonusheft.
Nach der Rückkehr: Gewährleistung, Nachsorge, Zahlung
Für Zahnersatz, der im Ausland eingesetzt wurde, gelten nach Angaben der KZBV die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes. Die Bundeszahnärztekammer ergänzt: Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland sind außer bei akuten Notfällen nicht zur Nachbesserung verpflichtet, und Schadenersatz richtet sich nach dem Recht des Behandlungsortes und muss dort durchgesetzt werden. Klären Sie deshalb vorher, wie ungeplante Nachbehandlungen geregelt sind.
Lassen Sie sich die Garantiebedingungen schriftlich geben. Bei Implantaten empfehlen wir eine professionelle Zahnreinigung alle 3 bis 4 Monate, auch bei Ihrer Zahnarztpraxis zu Hause.
Bezahlt wird in Lei, per Karte, bar oder per Überweisung; der Euro-Betrag auf unseren Seiten ist ein ungefährer Wert.
Aktuelle Preise der Klinik
Die Preise kommen direkt aus dem Katalog der Klinik, in Lei mit ungefährem Euro-Betrag. Den genauen Plan mit Preisen erhalten Sie nach der Untersuchung schriftlich; was erstattet wird, entscheidet Ihre Krankenkasse.
| Fachzahnärztliche Beratung | 200 lei≈ 40 € |
| Panoramaröntgenaufnahme (OPG) | 120 lei≈ 25 € |
| Megagen / AnyRidge-Implantat | 2.600 lei≈ 495 € |
| Straumann-Implantat | 4.500 lei≈ 850 € |
| Zirkonkrone auf einem Implantat | 1.500 lei≈ 285 € |
| Zirkonkrone | 1.500 lei≈ 285 € |
| EMAX-Veneer | 2.700 lei≈ 510 € |
| Knochenaufbau (Knochenaugmentation) | 1.000 lei≈ 190 € |
| Offener Sinuslift | 4.000 lei≈ 760 € |
| All-on-4 Inno | 15.000 lei≈ 2.840 € |
Abgerechnet wird in rumänischen Lei (RON). Euro-Beträge sind Näherungswerte zum aktuellen Kurs der Rumänischen Nationalbank.
Alle zahnärztlichen Preise ansehen →Häufige Fragen
Zahlt meine Krankenkasse eine Zahnbehandlung in Rumänien?
Teilweise, für Leistungen, die auch in Deutschland erstattet würden: höchstens den Inlandsbetrag, abzüglich Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent und Zuzahlungen (§ 13 Abs. 4 SGB V). Bei Zahnersatz muss der Heil- und Kostenplan vorher genehmigt sein. Fragen Sie vorher Ihre Krankenkasse.
Muss der Heil- und Kostenplan auf Deutsch sein?
AOK und Verbraucherzentrale verlangen einen Plan in deutscher Sprache, EU-PATIENTEN.DE das Formular Ihrer Kasse. In unserem Team spricht niemand Deutsch. Klären Sie deshalb vorher mit Ihrer Kasse, wie ein Plan aus einer englischsprachigen Klinik übertragen und übersetzt wird; die Übersetzungskosten tragen in der Regel Sie.
Übernimmt die Kasse Zahnimplantate in Rumänien?
In der Regel nicht. Nach § 28 Abs. 2 SGB V sind implantologische Leistungen nur in seltenen, vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Ausnahmefällen Kassenleistung. Ob es für die Krone auf dem Implantat einen Zuschuss gibt, fragen Sie vorher Ihre Krankenkasse.
Wie oft muss ich für Implantate nach Bukarest reisen?
Meist mindestens zweimal: zum Setzen der Implantate und nach der Einheilung, in der Regel nach 3 bis 6 Monaten, für die definitive Versorgung. Ist vorher ein Sinuslift nötig, dauert die Heilung meist 4 bis 9 Monate. Einen festen Zeitplan nennen wir erst nach dem CBCT.
Was passiert, wenn nach meiner Rückkehr ein Problem auftritt?
Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland sind außer bei akuten Notfällen nicht zur Nachbesserung verpflichtet, und Schadenersatz richtet sich nach dem Recht des Behandlungsortes. Klären Sie vorher schriftlich, wie ungeplante Nachbehandlungen geregelt sind und wer die Reisekosten trägt.
Spricht jemand in der Klinik Deutsch?
Nein. Unser Team spricht Rumänisch, Englisch und Französisch. Wenn Sie sich in keiner dieser Sprachen sicher fühlen, bringen Sie zur Beratung eine Begleitperson oder eine dolmetschende Person mit.
Kann ich meinen Plan prüfen lassen, ohne zu reisen?
Ja, über unsere Seite zur Zweitmeinung. Wir rufen Sie innerhalb von höchstens zwei Werktagen zurück, auf Englisch oder Französisch. Sie sind danach zu nichts verpflichtet.
In welcher Währung bezahle ich?
In Lei, per Karte, bar oder per Überweisung. Die Euro-Beträge auf unseren Seiten sind ungefähre Werte. Ihre Kasse erstattet nach deutschen Sätzen, nicht nach unserer Rechnung.
Quellen
- § 13 SGB V – Kostenerstattung (gesetze-im-internet.de)
- § 28 SGB V – Ärztliche und zahnärztliche Behandlung (gesetze-im-internet.de)
- § 55 SGB V – Leistungsanspruch bei Zahnersatz (gesetze-im-internet.de)
- § 87 SGB V – Heil- und Kostenplan (gesetze-im-internet.de)
- Bundesministerium für Gesundheit – Zahnärztliche Behandlung
- EU-PATIENTEN.DE – Zahnersatzbehandlungen im EU-Ausland
- EU-PATIENTEN.DE – Vor der Behandlung im EU-Ausland
- EU-PATIENTEN.DE – Rechnungen der Gesundheitsdienstleister
- Richtlinie 2011/24/EU über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (EUR-Lex)
- Bundeszahnärztekammer – Behandlung im Ausland
- KZBV – Zahnbehandlung im Ausland
- Verbraucherzentrale – Zahnersatz im Ausland: Darauf sollten Sie achten
- AOK – Geplante Behandlung im Ausland
- Stiftung Warentest – Zahnarzt: was die Krankenkasse zahlt
- oesterreich.gv.at – Medizinische Behandlung in anderen EU-Staaten
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Zahnärztliche Behandlung
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz
Regeln geprüft am 28. September 2026. Sie können sich ändern – bestätigen Sie Ihren Anspruch vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse.